Tendenzschutz: Arbeitszeitregelung bei Redakteuren : BAG 1 ABR 35/91 v.14.1.1992

Die Freiheit eines Zeitungsverlegers zur Tendenzverwirklichung wird nicht durch eine Betriebsvereinbarung beeinträchtigt, die für Redakteure Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage regelt, wenn diese Betriebsvereinbarung die für die...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.22)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Betriebsvereinbarung
07 Presse
658.114.8 Tendenzbetrieb
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-756404 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage