Tendenzschutz: Arbeitszeitregelung bei Redakteuren : BAG 1 ABR 35/91 v.14.1.1992
Die Freiheit eines Zeitungsverlegers zur Tendenzverwirklichung wird nicht durch eine Betriebsvereinbarung beeinträchtigt, die für Redakteure Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage regelt, wenn diese Betriebsvereinbarung die für die...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.22)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.116 Betriebsvereinbarung 07 Presse 658.114.8 Tendenzbetrieb 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-756404 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |