Zugluft, Rauch und Lärm: Verwendungsänderung : OGH 9 Ob A 18/92 v.29.4.1992
Der Dienstgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verhalten, Arbeitnehmern, die bei Beeinträchtigung durch Zugluft, Rauch und Lärm nicht arbeiten können, im Rahmen seiner Möglichkeiten eine gesundheitszuträgliche Verwendung anzubieten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (3 (1992) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 35.084 Vertragsbedienstete 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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