Überkollektivvertragliches Entgelt - keine pauschale Abgeltung von Überstunden : OGH 9 Ob A 251/91 v.29.1.1992
Der Umstand allein, dass im KV ein Mindestentgelt festgelegt ist, führt noch nicht dazu, den dieses Mindestentgelt übersteigenden Teil der vereinbarten Entlohnung auch ohne entsprechende Vereinbarung als pauschale Abgeltung geleisteter Überstunden zu beurteilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.116 Kollektivvertrag 331.2 Lohn |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!