Überkollektivvertragliches Entgelt - keine pauschale Abgeltung von Überstunden : OGH 9 Ob A 251/91 v.29.1.1992

Der Umstand allein, dass im KV ein Mindestentgelt festgelegt ist, führt noch nicht dazu, den dieses Mindestentgelt übersteigenden Teil der vereinbarten Entlohnung auch ohne entsprechende Vereinbarung als pauschale Abgeltung geleisteter Überstunden zu beurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohn
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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