Überkollektivvertragliches Entgelt - keine pauschale Abgeltung von Überstunden : OGH 9 Ob A 251/91 v.29.1.1992

Der Umstand allein, dass im KV ein Mindestentgelt festgelegt ist, führt noch nicht dazu, den dieses Mindestentgelt übersteigenden Teil der vereinbarten Entlohnung auch ohne entsprechende Vereinbarung als pauschale Abgeltung geleisteter Überstunden zu beurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohn
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde Dokument Nr. A-755776 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage