Überkollektivvertragliches Entgelt - keine pauschale Abgeltung von Überstunden : OGH 9 Ob A 251/91 v.29.1.1992
Der Umstand allein, dass im KV ein Mindestentgelt festgelegt ist, führt noch nicht dazu, den dieses Mindestentgelt übersteigenden Teil der vereinbarten Entlohnung auch ohne entsprechende Vereinbarung als pauschale Abgeltung geleisteter Überstunden zu beurteilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.116 Kollektivvertrag 331.2 Lohn |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde | Dokument Nr. A-755776 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |