Überwiegender Ausbildungszweck bei Ferialpraktikanten : OLG Wien 32 Ra 32/92 v.6.5.1992

Kriterium für das Überwiegen des Ausbildungszweckes ist insbesondere, dass der Beschäftigte Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen, nur in einem zeitlich vernachlässigbaren Ausmass verrichtet oder die von ihm verrichteten Tätigkeiten der Art nach wechseln und sich auf mehrere Betriebsbereic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.7 Ferialpraxis
371.217.4 Ferienarbeit
331.02 Arbeitsbewertung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 37.018.7 Ferialpraxis Dokument Nr. A-754488 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage