Zumutbarkeit der Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels : OGH 9 Ob A 89/92 v.29.4.1992

Benützt der Beamte dieses Verkehrsmittel tatsächlich auch zeitweise, so dass er nur 'überwiegend' mit dem eigenen PKW fährt, hat er Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss nach § 20b Abs.1 GehG in Verbindung mit § 22 Vertragsbedienstetengesetz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.238 Fahrkostenvergütung
35.08 Dienst, öffentlicher
331.048.5 Arbeitsweg
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.238 Fahrkostenvergütung Dokument Nr. A-754487 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage