Berechnungsgrundlage für Überstundenzuschlag : OLG Wien 31 Ra 45/92 v.29.4.1992

Dem Arbeitnehmer gebührt daher der für das konkrete Dienstverhältnis tatsächlich geltende Lohn (Ist-Lohn) einschliesslich Leistungszulagen, Schichtzulagen oder ähnlicher Entgeltbestandteilen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.2 Lohn
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Arbeitnehmer gebührt daher der für das konkrete Dienstverhältnis tatsächlich geltende Lohn (Ist-Lohn) einschliesslich Leistungszulagen, Schichtzulagen oder ähnlicher Entgeltbestandteilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog