Berechnungsgrundlage für Überstundenzuschlag : OLG Wien 31 Ra 45/92 v.29.4.1992
Dem Arbeitnehmer gebührt daher der für das konkrete Dienstverhältnis tatsächlich geltende Lohn (Ist-Lohn) einschliesslich Leistungszulagen, Schichtzulagen oder ähnlicher Entgeltbestandteilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.2 Lohn 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde | Dokument Nr. A-754470 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |