Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bei Arbeitslosigkeit : BSG 11 RAr 23/91 v.16.10.1991

Unterlässt es die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass bei einem Verzicht auf die Wettbewerbsabrede ein Erstattungsanspruch entfällt, hat der bisherige Arbeitgeber das über die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlte Arbeitslosengeld nicht zu erstatten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.30)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-753909 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage