Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bei Arbeitslosigkeit : BSG 11 RAr 23/91 v.16.10.1991
Unterlässt es die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass bei einem Verzicht auf die Wettbewerbsabrede ein Erstattungsanspruch entfällt, hat der bisherige Arbeitgeber das über die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlte Arbeitslosengeld nicht zu erstatten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.30)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-753909 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |