Werden Betriebe der öffentlichen Hand im Konkurrenzkampf mit Privatfirmen bevorzugt? : Vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen - VfGH-Beschwerde - Gegen Gleichheitsgebot
Weil Betriebe der öffentlichen Hand aus dem Arbeitszeitgesetz ausdrücklich ausgenommen sind, verletze der Gesetzgeber das Gleichheitsgebot die Regelungen seien verfassungwidrig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1992)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Buchmüller, Manfred
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Klassifikation: | 658.115 Betrieb, öffentlicher
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 342 Verfassungsrecht 658.114 Privatwirtschaft 304 Sozialpolitik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Weil Betriebe der öffentlichen Hand aus dem Arbeitszeitgesetz ausdrücklich ausgenommen sind, verletze der Gesetzgeber das Gleichheitsgebot die Regelungen seien verfassungwidrig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |