Werden Betriebe der öffentlichen Hand im Konkurrenzkampf mit Privatfirmen bevorzugt? : Vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen - VfGH-Beschwerde - Gegen Gleichheitsgebot

Weil Betriebe der öffentlichen Hand aus dem Arbeitszeitgesetz ausdrücklich ausgenommen sind, verletze der Gesetzgeber das Gleichheitsgebot die Regelungen seien verfassungwidrig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1992)
VerfasserIn: Schorn, Josef
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Buchmüller, Manfred
Klassifikation:658.115 Betrieb, öffentlicher
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
342 Verfassungsrecht
658.114 Privatwirtschaft
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.115 Betrieb, öffentlicher Dokument Nr. A-753818 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage