Kein unumschränkter Fortsetzungsanspruch bei bestandgeschützten Dienstverhältnissen : OGH 9 Ob A 37-39/92 v.29.4.1992

Ist der Arbeitnehmer zunächst ebenso wie der Arbeitgeber von einer Auflösung des Dienstverhältnisses ausgegangen und macht der Arbeitnehmer seinen Fortsetzungsanspruch erst ca.drei Jahre nach Beendigung des Leistungsaustausches geltend, hat er die für die Geltendmachung dieses Anspruches zur Verfügu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Arbeitnehmer zunächst ebenso wie der Arbeitgeber von einer Auflösung des Dienstverhältnisses ausgegangen und macht der Arbeitnehmer seinen Fortsetzungsanspruch erst ca.drei Jahre nach Beendigung des Leistungsaustausches geltend, hat er die für die Geltendmachung dieses Anspruches zur Verfügung stehende Frist jedenfalls erheblich überschritten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog