Kein unumschränkter Fortsetzungsanspruch bei bestandgeschützten Dienstverhältnissen : OGH 9 Ob A 37-39/92 v.29.4.1992

Ist der Arbeitnehmer zunächst ebenso wie der Arbeitgeber von einer Auflösung des Dienstverhältnisses ausgegangen und macht der Arbeitnehmer seinen Fortsetzungsanspruch erst ca.drei Jahre nach Beendigung des Leistungsaustausches geltend, hat er die für die Geltendmachung dieses Anspruches zur Verfügu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-753445 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage