Versprochen ist versprochen und wird auch gleich gebrochen : Um eine bessere gesetzliche Handhabe dafür zu haben, befristet Arbeitslose zur Annahme offener Stellen zu zwingen, novellierte der Gesetzgeber das Arbeitslosenversicherungsgesetz und schuf mit dieser Novelle gleich das nächste Problem: nunmehr muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass sein Saisonmitarbeiter trotz Vereinbarung zum ausgemachten Termin gar nicht erscheint, weil ihn inzwischen das Arbeitsamt woandershin vermittelt hat
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (Nr.9 S.208-209)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.811 Saisonarbeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-753444 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |