Versprochen ist versprochen und wird auch gleich gebrochen : Um eine bessere gesetzliche Handhabe dafür zu haben, befristet Arbeitslose zur Annahme offener Stellen zu zwingen, novellierte der Gesetzgeber das Arbeitslosenversicherungsgesetz und schuf mit dieser Novelle gleich das nächste Problem: nunmehr muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass sein Saisonmitarbeiter trotz Vereinbarung zum ausgemachten Termin gar nicht erscheint, weil ihn inzwischen das Arbeitsamt woandershin vermittelt hat

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (Nr.9 S.208-209)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.811 Saisonarbeit
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-753444 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage