Kinderarbeit in der Welt : Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen: Nicht-Diskriminierung (Art.2), Freie Meinungsäusserung (Art.13), Schutz des Privatlebens (Art.16) - Das Kind hat das Recht auf Schutz gegen jeden Eingriff in sein Privatleben, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr sowie gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen seiner Ehre, Schutz vor Misshandlungen (Art.19), Anwendung und Inkrafttreten (Art.42-54)
Die grosse Mehrheit der arbeitenden Kinder auf der Welt findet sich in drei Sektoren: der Landwirtschaft, dem nicht strukturierten städtischen Sektor und den Haushalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Unesco Kurier (Nr.10 S.29-34)
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 10.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.3 Kinderarbeit
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche 331.82 Arbeitsbedingungen 331.214 Ausbeutung: Arbeitnehmer 341.123 UNO 340.134 Gesetzgebung |
Region: | International
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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