Kinderarbeit in der Welt : Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen: Nicht-Diskriminierung (Art.2), Freie Meinungsäusserung (Art.13), Schutz des Privatlebens (Art.16) - Das Kind hat das Recht auf Schutz gegen jeden Eingriff in sein Privatleben, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr sowie gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen seiner Ehre, Schutz vor Misshandlungen (Art.19), Anwendung und Inkrafttreten (Art.42-54)

Die grosse Mehrheit der arbeitenden Kinder auf der Welt findet sich in drei Sektoren: der Landwirtschaft, dem nicht strukturierten städtischen Sektor und den Haushalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Unesco Kurier (Nr.10 S.29-34)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 10.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.3 Kinderarbeit
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche
331.82 Arbeitsbedingungen
331.214 Ausbeutung: Arbeitnehmer
341.123 UNO
340.134 Gesetzgebung
Region:International
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.3 Kinderarbeit Dokument Nr. A-753326 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage