Der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch : Mit seinem Urteil v.19.11.1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich u.a.) hat der EuGH in freier Rechtsschöpfung eine neuartige Form der Staatshaftung geschaffen: einen neben der nationalstaatlichen Staatshaftung bestehenden eigenständigen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch des Marktbürgers gegen seinen Heimatstaat
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (107 (1992) Nr.15 S.993-998)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.08.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51:352/354 Haftung, öffentliche
340.132 Rechtsangleichung 351.83 Entgeltsicherung 347.513 Schadenersatz |
Region: | EG
Italien |
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