Die Aufschiebung der Fahrnisexekution bei Forderungsexekution : Durch die Abs.2 und 3 des § 14 EO neu wird das Verhältnis zwischen Forderungs-und Fahrnisexekution neu geregelt: Die Fahrnisexekution soll zurückgedrängt und der betreibende Gläubiger verstärkt zu Gehaltsexekutionen bewegt werden. Dadurch wird das Wahlrecht des betreibenden Gläubigers unter den anzuwendenden Exekutionsmitteln eingeschränkt
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (3 (1992) Nr.8 S.549-552)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.952 Exekutionsrecht
331.212 Lohnpfändung 347.952 Exekution, gerichtliche |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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