Eigenverantwortung : OGH 9 Ob A 262/91 v.12.2.1992
Der Ansicht, Eigenverantwortung im Sinne des § 37 Dienstordnung A der Sozialversicherungsträger sei nur dann zu verneinen, wenn den Arbeitnehmer überhaupt keine Haftung für das Ergebnis seiner Arbeit trifft, kann nicht beigepflichtet werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
35.083 Dienstordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Ansicht, Eigenverantwortung im Sinne des § 37 Dienstordnung A der Sozialversicherungsträger sei nur dann zu verneinen, wenn den Arbeitnehmer überhaupt keine Haftung für das Ergebnis seiner Arbeit trifft, kann nicht beigepflichtet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |