Eigenverantwortung : OGH 9 Ob A 262/91 v.12.2.1992

Der Ansicht, Eigenverantwortung im Sinne des § 37 Dienstordnung A der Sozialversicherungsträger sei nur dann zu verneinen, wenn den Arbeitnehmer überhaupt keine Haftung für das Ergebnis seiner Arbeit trifft, kann nicht beigepflichtet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
35.083 Dienstordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-752061 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage