Tariflicher Urlaubsanspruch bei rollierendem Freizeitsystem : BAG 9 AZR 148/91 v.14.1.1992

Beschränkt sich die Arbeitsverpflichtung des Vollzeitarbeitnehmers im Rahmen eines rollierenden betrieblichen Freizeitsystems auf einige Werktage in der Woche, ist der in Werktagen ausgedrückte tarifliche und vertragliche Urlaubsanspruch in Arbeitstage umzurechnen. Enthält der Tarifvertrag hierzu ke...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (47 (1992) Nr.14)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-752056 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage