Regelmässige zusätzliche Vertretungstätigkeit von Teilzeitbeschäftigten und Abfertigungsbemessungsgrundlage : OGH 9 Ob A 76, 77/92 v.13.5.1992

Ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bereit, Arbeitskollegen bei Verhinderung zu vertreten, und arbeitet er in solchen Fällen mehr als die vereinbarten 16 Stunden pro Woche, wobei er derartige Vertretungen im letzten Dienstjahr im Februar, März, Juni, August, September und Dezember und dann no...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.811 Teilzeitarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bereit, Arbeitskollegen bei Verhinderung zu vertreten, und arbeitet er in solchen Fällen mehr als die vereinbarten 16 Stunden pro Woche, wobei er derartige Vertretungen im letzten Dienstjahr im Februar, März, Juni, August, September und Dezember und dann noch bis zu seinem Ausscheiden zum 30.Juni auch noch im Jänner und März geleistet hat, handelt es sich bei den Vertretungen um regelmässige Mehrleistungen, die in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen sind.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog