Regelmässige zusätzliche Vertretungstätigkeit von Teilzeitbeschäftigten und Abfertigungsbemessungsgrundlage : OGH 9 Ob A 76, 77/92 v.13.5.1992

Ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bereit, Arbeitskollegen bei Verhinderung zu vertreten, und arbeitet er in solchen Fällen mehr als die vereinbarten 16 Stunden pro Woche, wobei er derartige Vertretungen im letzten Dienstjahr im Februar, März, Juni, August, September und Dezember und dann no...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.811 Teilzeitarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-751970 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage