Zweistündiges Arbeitsversäumnis : OLG Wien 33 Ra 110/91 v.24.1.1992 / In Abänderung von ASG Wien 15 Cga 556/90 v.29.1.1991

Es ist nicht einsichtig, wieso nach einem einmaligen unbefugten Verlassen der Arbeit für zwei Stunden nach fast 16jähriger Beschäftigung dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehemers unzumutbar sein soll. Insoweit ist der Zeitraum von zwei Stunden kein erhebliches Arbeitszeitversäumnis....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist nicht einsichtig, wieso nach einem einmaligen unbefugten Verlassen der Arbeit für zwei Stunden nach fast 16jähriger Beschäftigung dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehemers unzumutbar sein soll. Insoweit ist der Zeitraum von zwei Stunden kein erhebliches Arbeitszeitversäumnis.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog