Zweistündiges Arbeitsversäumnis : OLG Wien 33 Ra 110/91 v.24.1.1992 / In Abänderung von ASG Wien 15 Cga 556/90 v.29.1.1991
Es ist nicht einsichtig, wieso nach einem einmaligen unbefugten Verlassen der Arbeit für zwei Stunden nach fast 16jähriger Beschäftigung dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehemers unzumutbar sein soll. Insoweit ist der Zeitraum von zwei Stunden kein erhebliches Arbeitszeitversäumnis....
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.06.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Dienstverhinderung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es ist nicht einsichtig, wieso nach einem einmaligen unbefugten Verlassen der Arbeit für zwei Stunden nach fast 16jähriger Beschäftigung dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehemers unzumutbar sein soll. Insoweit ist der Zeitraum von zwei Stunden kein erhebliches Arbeitszeitversäumnis. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |