Zweistündiges Arbeitsversäumnis : OLG Wien 33 Ra 110/91 v.24.1.1992 / In Abänderung von ASG Wien 15 Cga 556/90 v.29.1.1991

Es ist nicht einsichtig, wieso nach einem einmaligen unbefugten Verlassen der Arbeit für zwei Stunden nach fast 16jähriger Beschäftigung dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehemers unzumutbar sein soll. Insoweit ist der Zeitraum von zwei Stunden kein erhebliches Arbeitszeitversäumnis....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-751200 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage