Ungerechtfertigte Entlassung nach ungenügenden Ermahnungen wegen chronischer Unpünktlichkeit : OLG Wien 31 Ra 127/91 v.26.2.1992

Auch die Äusserung des Arbeitnehmers, dass man die Einhaltung der Dienstzeit von ihm nicht erleben würde, rechtfertigt die Entlassung nicht. Mangels Kenntnis der Ernstlichkeit der Aufforderung, die Dienstzeit einzuhalten, stellt weiteres Zuspätkommen des Arbeitnehmers kein Beharren auf Widersetzlich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.011 Arbeitspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-750782 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage