Vertretung von Vertragslehrern und Kettendienstverhältnis : OGH 9 Ob A 46/92 v.18.3.1992

Wurde die Aufnahme als Vertretung vereinbart, liegt eine solche aber nicht vor, ist es nicht möglich, einen anderen, nicht vereinbarten Grund - hier die vorübergehende Verwendung - zur Rechtfertigung einer neuerlichen zeitlichen Beschränkung des Dienstverhältnisses heranzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.12 Lehrer
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
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