Teures Plastik : An der bargeldlosen Gesellschaft verdienen vor allem Banken und Kreditkartenunternehmen

Zur Jagd auf die Kartengesellschaften haben jetzt die Verbraucherschutzverbände geblasen. Die meisten Kartenverträge kämen zustande, ohne dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlägen. Das sei eine Irreführung der Karteninhaber.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (Nr.21)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.77 Kredit
336.71 Bank
347.45 Konsumentenschutz
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-749799 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage