Strafhöhe bei verbotener Beschäftigung von mehr als drei Ausländern : VGH 91/09/0199 v.23.4.1992

Hat ein Arbeitgeber in der Zeit von Jänner eines Jahres bis Februar des folgenden Jahres 'mehr als drei Ausländer' - wenn auch nicht gleichzeitig - unerlaubt in seinem Betrieb beschäftigt, kann nicht vom ersten Strafsatz (S 5000,-bis zu S 60.000,-pro beschäftigten Ausländer) ausgegangen we...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
343.35 Verwaltungsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-749446 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage