Urlaubsvereinbarung und unzulässige Vereinbarung der Schriftform : OLG Wien 33 Ra 4/92 v. 2o.3.1992
Urlaub ist zwar auch im Falle der Arbeitskräfteüberlassung grundsätzlich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und einseitige Urlaubskonsumation nicht zulässig der Arbeitgeber kann jedoch durch 'lockere Handhabung' freiwillig auf die Einhaltung bestimmter Formalitäten verzichten und es dem Ar...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Urlaub 331.116 Leiharbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Urlaub ist zwar auch im Falle der Arbeitskräfteüberlassung grundsätzlich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und einseitige Urlaubskonsumation nicht zulässig der Arbeitgeber kann jedoch durch 'lockere Handhabung' freiwillig auf die Einhaltung bestimmter Formalitäten verzichten und es dem Arbeitnehmer mehr oder weniger freistellen, den Urlaub mit dem Beschäftiger zu vereinbaren. Er hat dann diesbezüglich zumindest schlüssig die Kompetenz zur Urlaubsvereinbarung an die Beschäftigerfirma übertragen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |