Krankenpflege fällt nun unter Schwerarbeit

Das Gesetz könnte bedeuten,dass der Personalstand um ein Drittel erhöht werden müsste.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Passive Person:Thein-Fach, Hildegard
Klassifikation:614.253 Krankenpflege
331.021.812.2 Schwerarbeit
331.021.812.2 Nachtarbeit
331.021.812.2 Schichtarbeit
331.94 Arbeitnehmerschutz
331.823 Arbeitsschutz
331.81 Arbeitszeitverkürzung
396.5 Frauenarbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Der Standard (1992)