Grosses Gejammer : Eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch bereitet den Unternehmern Sorgen
Seit dem 1.Januar dieses Jahres dürfen alle Arbeitnehmer schaffen, so lange sie wollen und können, § 41 Sozialgesetzbuch VI macht's möglich. Demnach sind 'Vereinbarungen' zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wonach ein Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters automatisch end...
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Veröffentlicht in: | Wirtschaftswoche (Nr.27)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 26.06.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV) 331.13 Kündigung: Arbeit |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Altersgrenze | Dokument Nr. A-748705 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |