Entzug des Dienstauto-Telefons als Austrittsgrund : OLG Wien 31 Ra 50/92 v.25.5.1992

Das Recht, für die Dauer des Dienstverhältnisses einen Dienstwagen mit Autotelefon zu benützen, bildet einen Teil des Arbeitsentgeltes, in Form eines Naturalbezuges. Der Entzug des vertraglich vereinbarten Dienstautos samt Autotelefon ist daher unter dem Gesichtspunkt der ungebührlichen Entgeltschmä...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.23 Lohnform
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit Dokument Nr. A-748702 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage