Steuerpflicht von Trennungsgeldern bei nicht der lohngestaltenden Vorschrift entsprechender Dienstreise

Befolgt der Arbeitnehmer diesen Auftrag insofern nicht, als er z.B. dennoch an seinen ständigen Wohnort zurückkehrt und zu Hause nächtigt, wurde die bezahlte Dienstreise nicht im angeordneten Sinne unternommen und damit zumindest in bezug auf die Nächtigung kein entstandener Aufwand ersetzt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.226 Trennungszulage
331.82F Dienstreise
336.2 Einkommenssteuer
331.116 Kollektivvertrag
Region:Österreich
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