Neurosen als Folge eines Arbeitsunfalles : OGH 10 Ob S 241/91 v.26.11.1991
Führt ein Sachverständiger in seinem Gutachten aus, es handle sich bei den geschilderten Beschwerden nicht um 'adäquate' Folgen eines Schädeltraumas, dann liegt in diesen Ausführungen eine vorweggenommene rechtliche Beurteilung, zu der der Sachverständige nicht berufen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV) 342 Verfassungsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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