Neurosen als Folge eines Arbeitsunfalles : OGH 10 Ob S 241/91 v.26.11.1991
Führt ein Sachverständiger in seinem Gutachten aus, es handle sich bei den geschilderten Beschwerden nicht um 'adäquate' Folgen eines Schädeltraumas, dann liegt in diesen Ausführungen eine vorweggenommene rechtliche Beurteilung, zu der der Sachverständige nicht berufen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV) 342 Verfassungsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-748269 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |