Neurosen als Folge eines Arbeitsunfalles : OGH 10 Ob S 241/91 v.26.11.1991

Führt ein Sachverständiger in seinem Gutachten aus, es handle sich bei den geschilderten Beschwerden nicht um 'adäquate' Folgen eines Schädeltraumas, dann liegt in diesen Ausführungen eine vorweggenommene rechtliche Beurteilung, zu der der Sachverständige nicht berufen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV)
342 Verfassungsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall Dokument Nr. A-748269 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage