Ordentliche schriftliche Kündigung : OGH 9 Ob A 57/91 v.8.5.1991 (4355/16/92) / AngG § 20
Auch wenn der Arbeitgeber ankündigt, die 'ordentliche schriftliche Kündigung' werde später erfolgen, kann daraus keine Verpflichtung des Arbeitgebers geschlossen werden, die Kündigung nur schriftlich auszusprechen, so dass die mündliche Kündigung wirksam ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-748265 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |