Rechtsstaatliches Prinzip, Rechtsschutz, Sozialversicherung, aufschiebende Wirkung : VFGH: G 293/91, G 342, 344/91 v.28.2.92

§ 412 Abs.2 ASVG idF BGBl. Nr.13/1962, war verfassungswidrig. Das in § 412 Abs.2 ASVG als Voraussetzung für die Gewährung aufschiebender Wirkung festgelegte Kriterium, dass für den Einspruchswerber 'durch die vorzeitige Vollstreckung ein nicht wiedergutzumachender Schaden einträte', genügt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (8 (1992) Nr.88)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
351.83(094.5) ASVG
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 412 Abs.2 ASVG idF BGBl. Nr.13/1962, war verfassungswidrig. Das in § 412 Abs.2 ASVG als Voraussetzung für die Gewährung aufschiebender Wirkung festgelegte Kriterium, dass für den Einspruchswerber 'durch die vorzeitige Vollstreckung ein nicht wiedergutzumachender Schaden einträte', genügt nicht, die extremen Auswirkungen des die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels ausschliessenden § 412 auszugleichen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog