Rechtsstaatliches Prinzip, Rechtsschutz, Sozialversicherung, aufschiebende Wirkung : VFGH: G 293/91, G 342, 344/91 v.28.2.92
§ 412 Abs.2 ASVG idF BGBl. Nr.13/1962, war verfassungswidrig. Das in § 412 Abs.2 ASVG als Voraussetzung für die Gewährung aufschiebender Wirkung festgelegte Kriterium, dass für den Einspruchswerber 'durch die vorzeitige Vollstreckung ein nicht wiedergutzumachender Schaden einträte', genügt...
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Veröffentlicht in: | JUS Extra (8 (1992) Nr.88)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
351.83(094.5) ASVG 342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 412 Abs.2 ASVG idF BGBl. Nr.13/1962, war verfassungswidrig. Das in § 412 Abs.2 ASVG als Voraussetzung für die Gewährung aufschiebender Wirkung festgelegte Kriterium, dass für den Einspruchswerber 'durch die vorzeitige Vollstreckung ein nicht wiedergutzumachender Schaden einträte', genügt nicht, die extremen Auswirkungen des die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels ausschliessenden § 412 auszugleichen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |