Rechtsstaatliches Prinzip, Rechtsschutz, Sozialversicherung, aufschiebende Wirkung : VFGH: G 293/91, G 342, 344/91 v.28.2.92

§ 412 Abs.2 ASVG idF BGBl. Nr.13/1962, war verfassungswidrig. Das in § 412 Abs.2 ASVG als Voraussetzung für die Gewährung aufschiebender Wirkung festgelegte Kriterium, dass für den Einspruchswerber 'durch die vorzeitige Vollstreckung ein nicht wiedergutzumachender Schaden einträte', genügt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (8 (1992) Nr.88)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
351.83(094.5) ASVG
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag Dokument Nr. A-748246 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage