ASVG § 438 Abs.1
...ist keine blosse Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Auch der Arbeitnehmer muss die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Organisationsvorschriften gegen sich gelten lassen, so dass die Sanierung einer ursprünglich fehlerhaften Entlassung nicht...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.06.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083 Dienstordnung
368.4 Sozialversicherung 331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ...ist keine blosse Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Auch der Arbeitnehmer muss die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Organisationsvorschriften gegen sich gelten lassen, so dass die Sanierung einer ursprünglich fehlerhaften Entlassung nicht in Betracht kommt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |