ASVG § 438 Abs.1

...ist keine blosse Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Auch der Arbeitnehmer muss die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Organisationsvorschriften gegen sich gelten lassen, so dass die Sanierung einer ursprünglich fehlerhaften Entlassung nicht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083 Dienstordnung
368.4 Sozialversicherung
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 35.083 Dienstordnung Dokument Nr. A-747719 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage