Strafbare Überschreitung von MAK-Werten auf Arbeitsstellen im Freien : VGH 92/18/0017 v.6.4.1992
Zum Tatbestand der Übertretung nach § 20 Abs.2 in Verbindung mit § 16 Abs.2 AAV gehört es daher insbesondere, dass es der Arbeitgeber unterlassen hat, die mit bestimmten Arbeitsstoffen verunreinigte Luft auf die bezeichnete Weise mit Absaugeanlagen abzuführen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.06.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zum Tatbestand der Übertretung nach § 20 Abs.2 in Verbindung mit § 16 Abs.2 AAV gehört es daher insbesondere, dass es der Arbeitgeber unterlassen hat, die mit bestimmten Arbeitsstoffen verunreinigte Luft auf die bezeichnete Weise mit Absaugeanlagen abzuführen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |