Strafbare Überschreitung von MAK-Werten auf Arbeitsstellen im Freien : VGH 92/18/0017 v.6.4.1992

Zum Tatbestand der Übertretung nach § 20 Abs.2 in Verbindung mit § 16 Abs.2 AAV gehört es daher insbesondere, dass es der Arbeitgeber unterlassen hat, die mit bestimmten Arbeitsstoffen verunreinigte Luft auf die bezeichnete Weise mit Absaugeanlagen abzuführen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.06.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-747718 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage