RAO § 2 Abs.2 : VfGH G 315/91, G 316/91, G 335/91 v.3.3.1992
Die Verlängerung der Praxiszeit durch § 2 Abs.2 Rechtsanwaltsordnung von fünf auf sechs bzw. sieben Jahre ist sachlich nicht gerechtfertigt und ist daher als verfassungswidrig aufzuheben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965 Rechtsanwaltsordnung
347.965 Rechtsanwalt 377 Berufsausbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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