RAO § 2 Abs.2 : VfGH G 315/91, G 316/91, G 335/91 v.3.3.1992

Die Verlängerung der Praxiszeit durch § 2 Abs.2 Rechtsanwaltsordnung von fünf auf sechs bzw. sieben Jahre ist sachlich nicht gerechtfertigt und ist daher als verfassungswidrig aufzuheben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwaltsordnung
347.965 Rechtsanwalt
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.965 Rechtsanwaltsordnung Dokument Nr. A-746340 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage