Arbeitsverweigerung nach objektiv unrichtiger Auskunft der Interessenvertretung : OGH 9 Ob A 157/91 v.20.11.1991
Werden vom Arbeitnehmer während Zeiten, zu denen er glaubt, zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet zu sein, Arbeiten geleistet und als Überstundenleistung vermerkt, liegt hierin keine beharrliche Auffassung über das gebührende Entgelt. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Arbeitnehmer schuldh...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.04.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.011 Arbeitspflicht 061 Interessenvertretung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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