Arbeitsverweigerung nach objektiv unrichtiger Auskunft der Interessenvertretung : OGH 9 Ob A 157/91 v.20.11.1991

Werden vom Arbeitnehmer während Zeiten, zu denen er glaubt, zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet zu sein, Arbeiten geleistet und als Überstundenleistung vermerkt, liegt hierin keine beharrliche Auffassung über das gebührende Entgelt. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Arbeitnehmer schuldh...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.04.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.011 Arbeitspflicht
061 Interessenvertretung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-744855 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage