Die Ruhensbestimmung des § 166 Abs.1 Z.2 ASVG

Dieser Beitrag soll zeigen, dass die Ruhensbestimmung des § 166 Abs.1 Z.2 ASVG heute völlig ins 'Leere' geht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (27 (1992) Nr.2)
VerfasserIn: Mahr, Franz Erich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
Region:Österreich
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