Erziehungsurlaub auf drei Jahre verlängert

Das Erziehungsgeld von monatlich 600 DM wird allerdings für die 1992 geborenen Kinder weiterhin nur für 18 Monate gezahlt. Erst für die vom 1.1.1993 an geborenen Kinder besteht Anspruch auf Erziehungsgeld für 24 Monate.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.03.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
362.173 Karenzgeld
372 Kindererziehung
340.134 Gesetzgebung
Region:Deutschland
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