Erziehungsurlaub auf drei Jahre verlängert
Das Erziehungsgeld von monatlich 600 DM wird allerdings für die 1992 geborenen Kinder weiterhin nur für 18 Monate gezahlt. Erst für die vom 1.1.1993 an geborenen Kinder besteht Anspruch auf Erziehungsgeld für 24 Monate.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.12)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.03.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
362.173 Karenzgeld 372 Kindererziehung 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub | Dokument Nr. A-742966 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |